Festpreis incl. An.- und Abfahrt bis 50 Km bezieht sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften bis 250m² Gesamtwohnfläche (ohne Aufpreis)
Verkehrswertgutachten für die Finanzierung Hauskauf | Hausverkauf
Erbschaft | Scheidung | Finanzamt | Schenkung | Zwangsversteigerung
Unsere Verkehrswertgutachten auf der Basis der Sachwertrichtlinie (SW-RL) des Bundesministerium für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, Berlin, erstellen wir nach §§ 21 bis §§ 23 der Immobilienwertermittlung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010. Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet und wird allen Sachverständigen in der Wertermittlung zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie SW-RL soll die Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswert nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Da Baumängel und Bauschäden wertmindert sind, prüfen wir für jedes Verkehrswertgutachten die Bestandsimmobilie vom Keller bis zum Dach bautechnisch sehr umfassend. Der Mehraufwand lohnt sich, für unser Kunden sowie Auftraggeber, so können wir im Vergleich zu reinen "Sichtgutachten" weitaus genauere Verkehrswerte ermitteln.
Das Sachwertverfahren kann auch zur Überprüfung von anderen Verfahrensergebnissen (Gutachten) verwendet werden. |